Gegen die Burka, aber gegen ein Burkaverbot

11.9.2018     Barbara Gähwiler-Bader

„Man kann gleichzeitig gegen die Burka und gegen ein Burkaverbot sein.“ Dieser Satz steht in der Broschüre zur Abstimmungsvorlage vom 23. September über den „III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz“ sprich über das Verhüllungsverbot.

Ich empfehle Ihnen, sich die Argumente des Referendumskomitees unbedingt zu Gemüte zu führen! Sie stehen auf S.13 und enthalten wirklich alles, was zu über dieses überflüssige Gesetz gesagt und geschrieben werden muss. Nämlich: Nein zu populistischer Symbolpolitik, Nein zu einem überflüssigen Gesetz, Nein zu Frauenfeindlichkeit, Nein zu Fremdenhass und Angstmacherei, Nein zu staatlichen Kleidervorschriften. 

Obwohl die Befürworter neuerdings zwar etwas anderes behaupten, zielt das Gesetz vor allem gegen Burkaträgerinnen. Aber, Hand aufs Herz, wann haben Sie im Kanton St.Gallen zuletzt eine Burkaträgerin gesehen? Wohl nur, wenn Sie in Bad Ragaz oder beim Heidibrunnen und seiner näheren Umgebung waren. Dort gibt es viele arabische Touristinnen, auch mit Burka. Diese sind nicht die Ärmsten, will heissen, die bringen uns Geld, viel Geld. Zudem nützt es gar nichts, ihnen hier die Burka zu verbieten, denn was sie in ihrem Heimatland machen, darauf haben wir mit diesem Gesetz keinen Einfluss. Also, wie gesagt: Lesen Sie Argumente des Referendumskomitees und Sie werden mit mir einig gehen: Der III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz ist sinnlos. Stimmen Sie Nein!