JA zum Geldspielgesetz

29.5.2018

Diese Vorlage trägt den Anliegen von Suchtfachleuten, Anbietenden von Geldspielen und den Interessen der Allgemeinheit Rechnung.

Weil ein Komitee unter Führung der Jungfreisinnigen erfolgreich das Referendum ergriffen hat, gelangt am 10. Juni das revidierte Bundesgesetz über Geldspiele zur Abstimmung. Die SP-Delegiertenversammlung hat am 24. Februar dazu die Ja-Parole beschlossen. Aus Sicht der SP ist die Vorlage ein sachgerechter Kompromiss. Neu ist, dass Spielbankenspiele auch online angeboten und kleine Poker-Turniere auch ausserhalb von Spielbanken zugelassen werden. Im Gegenzug wird der Schutz vor den Gefahren verstärkt. So werden Bestimmungen gegen Sportwettkampfmanipulationen erlassen, die Veranstalter von Geldspielen werden neu dem Geldwäschereigesetz unterstellt und der Zugang zu ausländischen Online-Geldspielangeboten wird gesperrt. Wie bisher werden die Erträge der Geldspiele der AHV respektive der IV sowie gemeinnützigen Zwecken zugutekommen. Diese Vorlage trägt den Anliegen von Suchtfachleuten, Anbietenden von Geldspielen und den Interessen der Allgemeinheit Rechnung.