Statement von Katrin Schulthess, SP-Kantonsrätin und Gemeinderätin zur AHV-Reform

5.9.2022     ks hf     Katrin Schulthess und W&O

Mit der Reform AHV 21, die eine Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre vorsieht, wird einmal mehr auf Kosten der Frauen gespart – das geht einfach nicht. Die vorliegende Reform ist der Auftakt zu einem Abbau der AHV.

Aktuelle Umfragen zeigen, dass Frauen mehrheitlich keine Erhöhung des Rentenalters wünschen. Es erstaunt mich also nicht, dass diese Vorlage einen schweren Stand hat. Mit einer Annahme der Vorlage müssten Frauen Einbussen von jährlich CHF 26`000 und Ehepaare CHF 24`00 in Kauf nehmen. Dazu sollen Frauen ein Jahr länger arbeiten, um in die AHV einzubezahlen – Diese Rechnung geht schlicht nicht auf.

Obwohl Kompensationszahlungen in Aussicht gestellt werden, die meines Erachtens viel zu gering ausfallen, ist eine AHV-Rente für viele Menschen nicht existenzsichernd.

Frauen, die mehrheitlich Care-Arbeit geleistet haben, Frauen die aus familiären Gründen in Teilzeitjobs tätig sind, häufig im Tieflohnbranchen tätig waren und jährlich rund 100 Milliarden weniger Lohn verdienten sind somit in der beruflichen Vorsorge deutlich schlechter gestellt sind. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die 2. Säule hat. Frauen, die zu Gunsten der Familie auf Karieren verzichtet haben – Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist es noch immer ein weiter Weg. Mit einer Annahme der Reform würden wir Frauen also ein Jahr länger arbeiten und weniger Rente bekommen.

Diese AHV Reform kommt aus meiner Sicht zu Unzeiten und bedeutet nichts anderes als Rentenabbau. Bevor das Rentenalter der Frauen erhöht werden soll, braucht es eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine konsequente Umsetzung der Lohngleichheit und die Einführung der Individualbesteuerung. Eine echte Gleichstellung in der Arbeitswelt bedeutet, dass Frauen auf allen beruflichen Ebenen, insbesondere in Kaderpositionen, endlich angemessen vertreten sind. Es braucht eine verbindliche Durchsetzung der Lohngleichheit, dann sind auch wir für eine faire Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau. 

Unbezahlte Haus- und Pflegearbeit werden nach wie vor weitgehend von Frauen geleistet. Diese Arbeit wird aber nur bei der Berechnung der AHV-Renten berücksichtigt, nicht bei der BVG. 

Frauen sind heute in der Rente finanziell deutlich schlechter gestellt als Männer. Sie erhalten über alle drei Säulen hinweg 37 Prozent. Elf Prozent der Neurentnerinnen sind bei Eintritt in die Rente direkt auf Ergänzungsleistungen angewiesen, bei den Männern sind es lediglich sieben Prozent. Die Hälfte aller Frauen, die 2019 in Rente gegangen sind, haben mit weniger als 1770 Franken AHV-Geldern auskommen müssen. Ein Viertel der Frauen erhalten bei ihrer Pensionierung nur die AHV und keine zweite oder dritte Säule. Bei den Bäuerinnen zum Beispiel ist dies ein grosses Thema, weil die soziale Absicherung für mitarbeitende Ehefrauen oder Partnerinnen, Mütter und Stiefmütter gesetzlich noch immer nicht geregelt ist.

Viele Gründe dafür, diese Vorlage deutlich abzulehnen.