Hass ist keine Meinung

30.1.2020     Barbara Gähwiler-Bader, Präsidentin SP Buchs

Jeden Tag werden schwule, lesbische oder bisexuelle Personen verbal oder physisch attackiert.

Diese Angriffe sind bereits heute zu Recht strafbar. Es muss aber auch verhindert werden, dass es überhaupt so weit kommt. Es darf nicht erlaubt sein, öffentlich zu Hass und Hetze aufzurufen, denn auf solche Worte folgen Taten.

Deshalb soll die bewährte Anti-Rassismus-Strafnorm neu auch homo- und bisexuelle Menschen schützen. Dadurch wird die Meinungsfreiheit keineswegs eingeschränkt. Kontroverse Debatten und kritische Meinungen sind weiterhin möglich. Was jemand denkt oder auch einmal in seinem Freundeskreis oder am Stammtisch äussert, wird nicht verboten.

Schon bei der Einführung der Anti-Rassismus-Strafnorm wurde von rechtsnationalen Kreisen und der SVP der Untergang der Stammtische heraufbeschworen und die Beschneidung der Meinungsfreiheit prophezeit.

Die Stammtische in den „Beizen“ sind aber nicht der Anti-Rassismus-Strafnorm zum Opfer gefallen, sondern dem Internet, und sagen, was man denkt, ist weiterhin wichtig und erlaubt. Aber Aufrufe zu Hass und Diskriminierung sollen strafbar werden, und das ist auch gut so und nötig!

In der Verfassung wird nicht nur die Meinungsfreiheit gewährleistet, sondern auch die Menschenwürde. Wer gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle hetzt, verletzt damit die Menschenwürde und sät Hass – und Hass ist keine Meinung!

In einer freien Gesellschaft, in der ein friedliches Miteinander aller Menschen möglich ist, darf es nicht erlaubt sein, öffentlich zu Hass und Hetze aufzurufen. Sagen Sie deshalb am 9. Februar Ja zum Schutz vor Hass!