Maiensässe, Scheunen und Ställe sollen zu Wohnzwecken umgebaut werden dürfen.
Der Nationalrat folgt dem Druck der Bergkantone (Wallis, Graubünden) um Umnutzungen von nicht mehr bäuerlich genutzten Gebäuden zu Wohnzwecken zu ermöglichen. Sie würden gern alle landwirtschaftlichen Gebäude ausserhalb der Bauzonen zur Umnutzung in Feriendomizile und Wohnungen freigeben. Die Behauptung, dass mit solchen Umnutzungen wertvolle Kulturgüter vor dem Zerfall bewahrt und Landschaftsbilder erhalten würden ist meines Erachtens ein durchschaubares nicht Stichhaltiges Argument. Es ist klar, dass solche Umnutzungen Kosten nach sich zögen, so für die Zufahrtstrassen, Leitungen für Strom, Leitungen für Wasser und Abwasser. NR - Benoid Genecard (fdp, Genf) gibt zu bedenken, es gehe hier um immense Geldsummen – 20 Milliarden Franken, mit denen die Landwirtschaft auf Kosten der Landschaft ihren Immobilienbestand vergolden könnte! NR Pierre-André Page (SVP, Freiburg) dagegen behauptet, Ziel sei lediglich, Landschaft und Kulturgut zu unterhalten und zu erhalten!
Meines Erachtens geht es darum, auf diesem Weg die raumplanerisch grundlegende und in vielen Abstimmungen vom Stimmbürger bestätigte Trennung von Bauzonen und Nichtbauzonen auszuhebeln. Wie auch die Zweitwohnungsinitiative zu umgehen. Selbstverständlich sind auch finanzielle Interessen der Grundeigentümer klar zu erkennen. Es ist wichtig, dass dann die Kantone die geforderte Erleichterung zu Umnutzung restriktiv handhaben werden.